Diese Erklärung gilt für die auf www.janssenwithme.de veröffentlichten Inhalte.
Diese Website wird von Janssen Pharmaceutica NV betrieben, die allein für ihren Inhalt verantwortlich ist. Der Text sollte klar und einfach zu verstehen sein. Sie sollten in der Lage sein:
Grenzen der Barrierefreiheit dieser Webseite
Teile dieser Webseite sind nicht vollständig zugänglich. Zum Beispiel:
Wenn Sie Probleme feststellen, die hier nicht aufgeführt sind, oder wenn Sie glauben, dass wir die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllen, kontaktieren Sie uns: https://www.janssen.com/contact-us
Konformitätserklärung
Diese Website entspricht teilweise dem Standard Web Content Accessibility Guidelines Version 2.1 AA. Die letzte Bewertung wurde im April 2023 vorgenommen.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Technologien wie Websites, Apps, Software und Online-Dokumente so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen, leicht zugänglich und nutzbar sind. Das Ziel ist, sicherzustellen, dass jeder die Vorteile der digitalen Welt nutzen kann, ohne auf Hürden zu stoßen.
Dabei umfasst der Begriff verschiedene Bereiche:
Dies betrifft Menschen mit Sehbehinderungen (wie z. B. eine Retinitis Pigmentosa) oder Blindheit. Hierbei geht es darum, Textalternativen für Bilder bereitzustellen, klare Schriftarten zu verwenden und ausreichend Kontrast für leichteres Lesen zu gewährleisten.
Menschen mit Hörbeeinträchtigungen sollten Zugang zu Audioinhalten haben. Dazu gehören Untertitel, Transkriptionen und Gebärdensprachoptionen.
Die digitale Umgebung muss leicht mit verschiedenen Eingabegeräten (Tastaturen, Joysticks, Spracherkennung) bedienbar sein, um Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen zu unterstützen.
Die Inhalte sollten für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen leicht verständlich sein. Klar formulierte Texte und klare Anweisungen sind hier wichtig.
Digitale Inhalte sollten auf verschiedenen Geräten und Plattformen gut funktionieren, ohne von bestimmten Technologien abhängig zu sein.
Dabei trägt die barrierefreie Aufbereitung der Inhalte nicht nur zur Inklusion von Menschen mit Einschränkungen bei, sondern wirkt sich auch positiv auf die Verständlichkeit und allgemeine Benutzerfreundlichkeit aus.
Um digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurde vom World Wide Web Consortium (W3C), einer Organisation, die sich für die Entwicklung von Webstandards einsetzt, Richtlinien entwickelt. Diese Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind international anerkannt und mehr als nur ein ethisches Anliegen: Ab 2025 müssen laut neuem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten, barrierefrei gestaltet werden, um sicherzustellen, dass digitale Dienste und Informationen für alle zugänglich sind.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind in verschiedene Ebenen unterteilt, die auf den vier Prinzipien der Barrierefreiheit basieren:
Digitale Inhalte müssen für alle Sinne wahrnehmbar sein, insbesondere für Menschen mit Seh- oder Hörbeein-trächtigungen. Dazu gehören beispielsweise die Bereit-stellung von Textalternativen für Bilder und die Möglichkeit, Inhalte in verschiedenen Formaten wahrzunehmen.
Benutzer müssen in der Lage sein, die Interaktion mit den digitalen Inhalten zu steuern, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Ein-schränkungen. Dies umfasst die Navigation mit der Tastatur, ausreichende Zeit für Interaktionen und klare Navigationsmöglichkeiten.
Die Informationen und Bedienungselemente auf einer Website oder in einer Anwendung sollten verständlich und konsistent sein. Dies hilft allen Benutzern, die Inhalte besser zu verstehen und zu nutzen.
Digitale Inhalte sollten robust und widerstandsfähig gegen-über verschiedenen Techno-logien und Plattformen sein, um sicherzustellen, dass sie auch in der Zukunft gut funktionieren.Hier erhalten Sie weitere Einblicke zum Thema Web Content Access-ibility Guidelines (WCAG).
Die Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit bei Menschen mit visuellen Einschränkungen variieren und hängen natürlich vom Grad der Sehbehinderung ab – Vollständig erblindete Menschen haben andere Bedürfnisse als beispielsweise Menschen mit Retinitis Pigmentosa.
Blinde Menschen haben keine Sehfähigkeit und sind daher auf alternative Methoden zur Wahrnehmung digitaler Inhalte angewiesen. Für sie sind digitale Inhalte am besten zugänglich, wenn sie:
… (siehe „Tools“) bieten, um Texte und Informationen in Sprache umzuwandeln, die vorgelesen werden kann.
… ermöglichen, damit Benutzer die Webseite ohne Maus bedienen können.
… aufweisen, um die Navigation mit Screenreadern zu erleichtern.
… für Bilder bereitstellen, die detaillierte Beschreibungen der Bilder liefern.
… und semantische HTML-Elemente durchführen, um die Struktur der Webseite für Screenreader besser darzustellen.
Sehbehinderte Menschen haben noch eine gewisse Sehfähigkeit, jedoch mit erheblichen Einschränkungen. Sie können beispielsweise unscharfe oder verschwommene Bilder sehen, haben eingeschränktes Farbsehen oder benötigen eine größere Schriftgröße. Für sehbehinderte Menschen sind digitale Inhalte am besten zugänglich, wenn sie:
Vergrößerungsfunktionen unterstützen damit Texte und Bilder gezoomt werden können.
Einstellungen für Schriftgröße und Kontrast bieten, um die Lesbarkeit zu verbessern.
Textalternativen für Bilder bereitstellen, damit Bildinhalte in Textform verfügbar sind.
Eine klare und gut strukturierte Gestaltung haben, um eine bessere Orientierung auf der Webseite zu ermöglichen.
Tastaturnavigation unterstützen, damit Benutzer ohne Maus navigieren können.
Glücklicherweise gibt es eine Vielzahl von nützlichen Tools, die für eine angenehme User-Experience sorgen – unabhängig vom Grad der visuellen Einschränkung.
NVDA (NonVisual Desktop Access): Auch für blinde Benutzer geeignet, da es Text in Sprache umwandelt und Braille-Unterstützung bietet.
JAWS (Job Access With Speech): Ein weit verbreiteter kommerzieller Screenreader, der auch von blinden Benutzern verwendet wird.
VoiceOver: Der eingebaute Screenreader von Apple-Geräten, der von Blinden genutzt wird.
JAWS: Unterstützt Braillezeilen und Brailletastaturen.
NVDA: Unterstützt ebenfalls Braillezeilen und bietet Braille-Übersetzungsdienste.
Screenreader-Software: Die meisten Screenreader-Programme bieten Text-to-Speech-Funktionen.
Orca: Ein Open-Source-Screenreader für Linux, der auch Text-to-Speech-Funktionen bietet.
Perkins Brailler: Ein mechanisches Gerät zum Schreiben von Brailleschrift.
Braille-Displays: Elektronische Geräte, die Brailleschrift in taktilen Text umwandeln und zur Navigation verwendet werden können.
NVDA (NonVisual Desktop Access): Ein Open-Source-Screenreader für Windows, der kostenlos heruntergeladen werden kann.
VoiceOver: Ein eingebauter Screenreader für Apple-Geräte wie iPhone, iPad und Mac.
JAWS (Job Access With Speech): Ein kommerzieller Screenreader für Windows mit umfassender Unterstützung für verschiedene Anwendungen.
ZoomText: Ein weit verbreitetes kommerzielles Tool, das Bildschirminhalte vergrößert und Text in gesprochene Sprache umwandelt.
Windows Magnifier: Eine integrierte Vergrößerungsfunktion in Windows-Betriebssystemen.
Kurzweil 3000: Eine Text-to-Speech-Software, die Texte vorliest und auch andere Unterstützungsfunktionen bietet.
Natural Reader: Eine Text-to-Speech-Software, die Texte in gesprochene Sprache umwandelt.
Weitere Bedienungshilfen und Tipps, welche die Nutzung von janssenwithme.de erleichtern sollen, sind hier zu finden: www.janssenwithme.de/de-de/service/tipps-barrierefreiheit
Weitere Informationen und Hilfe finden Sie auch im Arbeitskreis "Barrierefreiheit" des Pro Retina e.V. unter: https://www.pro-retina.de/leben-alltag/barrierefreiheit
Ohne Barrierefreiheit kann Inklusion nicht gelingen. Der Arbeitskreis PRO RETINA Deutschland e. V. setzt sich für die Barrierefreiheit in allen Bereichen des Lebens ein und bietet fachliche Beratung zum Thema Barrierefreiheit und Inklusion.
Der Arbeitskreis behandelt zusätzlich folgende Themen:
Wolfgang Schweinfurth
Regionalgruppenleitung, Arbeitskreisleitung
Tel.: (06 13 6) 85 05 79
Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf der Themenseite Barrierefreiheit.