Ganz gleich welche Unternehmenskultur in Ihrem Unternehmen vorherrscht, egal ob Sie im Büro am Schreibtisch sitzen oder Ihre Arbeit körperlich anstrengend ist: Für Menschen, die an einer Depression erkrankt sind, ist der Wiedereinstieg in den Job während oder nach der Behandlung ein wichtiger Schritt. Denn Arbeit kann bei der Strukturierung des Alltags unterstützen und zu einem regelmäßigen Schlaf-Wachrhythmus beitragen. Zudem bietet sich durch den Arbeitsplatz die Gelegenheit zum sozialen Austausch mit Kolleg:innen. Außerdem ist es ein positives Gefühl, seine Aufgaben erfolgreich zu erledigen und abzuhaken. So können Betroffene Halt und Energie aus ihrem Arbeitsalltag schöpfen.
Auf der anderen Seite kann sich der Arbeitsalltag mit Depression aber auch belastend auswirken, vor allem wenn es depressionsbedingt schwerfällt, sich zu konzentrieren. Hierbei ist es hilfreich, sich in kleinen Schritten wieder in den Arbeitsalltag einzugliedern und geduldig mit sich selbst zu sein.12
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Wer sich mit Geduld und Nachsicht etwas schwertut, kann beruhigt sein: Es ist charakteristisch, dass Menschen mit einer depressiven Störung über Jahre hinweg eher hart und streng mit sich selbst umgegangen sind. Wenn dies auch bei Ihnen der Fall ist, können Sie Folgendes probieren: Stellen Sie sich vor, Sie hätten eine schwere Grippe, die Sie für eine Zeit außer Gefecht setzt. Wie viel würden Sie sich dann abverlangen? Durch jede Erkrankung kann es zu Einschränkungen kommen, die es erfordern, eine Weile kürzerzutreten, um in Ruhe wieder gesund zu werden. Das ist bei einer Depression genauso wie bei anderen Krankheiten auch. Hören Sie deshalb auf Ihren Körper und achten Sie auf Ihre Grenzen, um weiter zu genesen. Dazu gehört auch, dass Sie sich krankmelden, wenn dies erforderlich ist – im Büro wie auch im Homeoffice. Machen Sie sich bewusst, dass es seine Zeit braucht, bis Sie nach einer Erkrankung wieder vollständig bei Kräften sind.2
Langanhaltender Stress (Dauerstress) kann zu ähnlichen Symptomen wie bei einer Depression führen. Dazu gehören unter anderem Schlafstörungen, Appetitverlust, Kopf- und Rückenschmerzen, Angstzustände und Mutlosigkeit. Während Stress beispielsweise durch körperliche Aktivität oder Entspannungstechniken abgebaut werden kann, müssen depressive Erkrankungen jedoch häufig zusätzlich psychotherapeutisch und/oder medikamentös behandelt werden. Bislang ist noch nicht genau geklärt, wie die Wechselwirkungen zwischen Stress und einer Depression ablaufen. Jedoch scheint Dauerstress an der Entwicklung von depressiven Erkrankungen beteiligt sein zu können.3
Das sogenannte Burnout-Syndrom zeichnet sich dadurch aus, dass ähnliche Symptome wie bei einer Depression auftreten können, wie zum Beispiel starke Erschöpfung, verringerte Leistungsfähigkeit und Niedergeschlagenheit. Diese sind jedoch meistens auf erhöhten beruflichen Stress und Belastung zurückzuführen. Bei einer Depression hingegen betreffen die negativen Empfindungen alle Lebensbereiche, nicht nur die Arbeit. Depressionssymptome wie Hoffnungslosigkeit, Selbstzweifel und Suizidgedanken gehören nicht zu den typischen Burnout-Symptomen.4
Häufig bedingen sich beide Störungen gegenseitig. Ein Burnout-Syndrom kann sowohl ein Anzeichen für eine beginnende Depression sein als auch einen Risikofaktor darstellen. Allerdings gibt es noch keine einheitlichen Diagnosekriterien für das Burnout-Syndrom. In der Internationalen Leitlinie zur Klassifikation von Krankheiten ICD-10 wird es als Rahmen- oder Zusatzdiagnose geführt, nicht als eigene Krankheit.5
Selbsttests im Internet können einen Verdacht erhärten und Betroffenen den Anstoß geben, Hilfe zu suchen. Bei Verdacht auf eine Erkrankung sollte die Diagnose aber immer von einer Ärztin oder einem Arzt gestellt werden.
Manche Betroffene machen sich – gerade vor ihrer Rückkehr in den Job – Gedanken, wie Kolleg:innen, Mitarbeiter:innen und Vorgesetzte reagieren, wenn sie von der Erkrankung erfahren. Hier kann es hilfreich sein, wenn Sie bei Ihrer Arbeitsstelle jemanden finden, dem Sie vertrauen, der Sie versteht und mit dem Sie offen reden können. Dabei könnte es sich zum Beispiel um eine:n Kolleg:in handeln, eine Person aus dem Betriebsrat, eine:n Arbeitspsycholog:in oder den:die Betriebsärzt:in. Dies gilt ganz besonders, wenn Sie den Eindruck haben, dass Personen aus Ihrem Arbeitsumfeld sich gegen Sie wenden. Suchen Sie, wenn möglich, zeitnah das Gespräch, um Unsicherheiten auf beiden Seiten aus dem Weg zu räumen.
Es empfiehlt sich zudem verschiedene Szenarien mit Ihrem:Ihrer behandelnden Psychiater:in oder Psychotherapeut:in zu besprechen. Mit ihm:ihr können Sie Gesprächssituationen auf der Arbeit trainieren — aber auch, wenn sie sich zum Beispiel gegenüber Ihren Eltern oder Freund:innen öffnen wollen, können sie diese Situation therapeutisch durchspielen.2
Sie sind nicht verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Ihre Diagnose zu informieren. Diese Entscheidung liegt bei Ihnen. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch für Psychotherapeut:innen und auch auf Ihrer Krankschreibung für den Arbeitgeber (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) ist die Krankheit nicht vermerkt. Ihr Arbeitgeber hat nur in Ausnahmefällen Anspruch darauf, Ihre Erkrankung zu erfahren. Das könnte zum Beispiel eintreten, wenn es sich um eine ansteckende Krankheit handelt.6
Für eine Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen bezahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Über 6 Wochen hinaus übernimmt die Krankenkasse die Zahlung des Gehalts, welches dann noch 70-90 % des Bruttolohns beträgt und sich Krankengeld nennt.
Eine krankheitsbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers kommt selten und nur unter sehr speziellen Umständen infrage.7
Für den Fall, dass Sie ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können, gibt es verschiedene Angebote zur beruflichen Rehabilitation beziehungsweise Umschulung. Welcher Träger für die Kosten der Maßnahmen verantwortlich ist, muss dann individuell entschieden werden.8910
Wenn Sie länger als sechs Wochen krank waren und wieder in Ihren Job zurückkehren, haben Sie das Recht auf ein betriebliches Eingliederungsmanagement - die Wiedereingliederung. Während dieses Prozesses wird die individuelle Situation zusammen mit dem:der Betroffenen genau analysiert und versucht den optimalen Weg für den Wiedereinstig ins Berufsleben zu finden. Das kann zum Beispiel die schrittweise Rückkehr oder die Befreiung von bestimmten Tätigkeiten sein. Sie können jedoch auch direkt wieder so arbeiten wie vor Ihrer Erkrankung. Empfehlenswert ist, dies im Vorfeld ärztlich abzuklären.11
Für die schrittweise erfolgende Rückkehr in den Job bietet sich neben dem BEM unter Umständen auch das sogenannte „Hamburger Modell“ an. Einzelheiten zu den unterschiedlichen Möglichkeiten finden Sie per Klick auf den entsprechenden Button. Im dritten Abschnitt lesen Sie Informationen zu allen wichtigen Dingen, die Sie beachten sollten, falls Sie im normalen Arbeitsalltag eine ambulante Therapie machen.
Menschen mit einer Depression werden häufig über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben. Wenn dann nach einiger Zeit die Rückkehr an den Arbeitsplatz ins Auge gefasst wird, kann das mehr als hilfreich sein, denn ein beruflicher Alltag bringt Struktur und Anerkennung mit sich und stärkt auch das Selbstwertgefühl. Ins Unternehmen zurückzukehren, wieder seinen bisherigen Job auszuüben, beurteilen viele Ärztinnen und Ärzte als therapeutisch wirksam.
An diesem Punkt bieten Betriebe das „Betriebliche Eingliederungsmanagement“ (BEM) an – aber was genau ist das eigentlich? Kurz gesagt, steht der etwas sperrige Begriff für die aktive Unterstützung Mitarbeitender bei ihrer Genesung und der Rückkehr an den Arbeitsplatz. Ziel ist es, die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmer:innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu überwinden. Zugleich soll eine erneute Erkrankung aufgrund derselben Ursachen verhindert und somit der Arbeitsplatz erhalten werden. Der oder dem Beschäftigten wird mit einem BEM-Verfahren also die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtert.
Vom BEM profitieren nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Arbeitgeber: Gesunde, motivierte und gut qualifizierte Beschäftigte stellen eine wesentliche Ressource eines Unternehmens dar. Auch Arbeitgeber haben in Zeiten des Fachkräftemangels ein großes Interesse daran, erfahrene Mitarbeiter:innen im Unternehmen zu halten.
Seit 2004 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, allen Beschäftigten, die länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt waren, ein BEM-Verfahren anzubieten. Damit wird eine Kette einzelner Schritte in Gang gesetzt, an deren Anfang die Kontaktaufnahme mit der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter steht. Er oder sie bekommt die ersten Informationen vermittelt, zum Beispiel welche Ziele mit dem BEM verbunden sind, wer im Verfahren beteiligt ist oder dass seine Mitwirkung von entscheidender Bedeutung ist. Die Inanspruchnahme des BEM ist freiwillig! Auch darüber wird der bzw. die Beschäftigte informiert.
Nachdem der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin einem BEM schriftlich zugestimmt hat, findet das erste Gespräch statt. Zum einen muss der Arbeitgeber über Möglichkeiten und Grenzen des BEM aufklären. Zum anderen soll erörtert werden, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und mit welchen Leistungen und Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und die Rückkehr der Mitarbeiter:in an den Arbeitsplatz sichergestellt werden kann. Möglicherweise gibt es auch Ursachen im Arbeitsumfeld, die zur Erkrankung geführt haben, zum Beispiel permanenten Zeitdruck, Schichtarbeit, Konflikte mit Kolleg:innen oder einseitige körperliche Belastung.
Wenn alle relevanten Daten durch den Arbeitgeber zusammengetragen sind, kann das Eingliederungsgespräch stattfinden. Gemeinsam werden nun geeignete Maßnahmen vereinbart und in einem Maßnahmenplan festgehalten. Dem Arbeitgeber stehen hier die verschiedensten Möglichkeiten zur Verfügung, von der Anpassung des Arbeitsplatzes über Veränderungen der Arbeitszeit oder Qualifizierungsmaßnahmen bis hin zur Umsetzung des Beschäftigten an einen anderen Arbeitsplatz.
Für ein erfolgreiches BEM lautet die Devise: „Alles mit, aber nichts ohne den Beschäftigten“. Das Verfahren setzt eine vertrauensvolle Gesprächskultur voraus, der/die betroffene Mitarbeiter:in ist an jedem Schritt beteiligt. Auf Datenschutz wird beim BEM-Verfahren besonderer Wert gelegt. Die Weitergabe der persönlichen Daten von Arbeitnehmer:innen darf nur mit Einwilligung erfolgen; Personalakte und die BEM-Akte werden getrennt aufbewahrt.
Bevor ein BEM-Verfahren beendet werden kann, wird geprüft, ob die Maßnahme erfolgreich war und ob sich das BEM positiv auf den Gesundheitszustand der oder des Beschäftigten und seine/ihre Zufriedenheit ausgewirkt hat.
Bei der Rückkehr nach längerer Krankheit muss nicht grundsätzlich mit einem „Betrieblichem Eingliederungsmanagement“ (BEM) verfahren werden, auch mit dem sogenannten „Hamburger Modell“ kann es schrittweise zurück an den Arbeitsplatz gehen: Die Wiedereingliederung nach § 74 Sozialgesetzbuch ist das zweite System zur Rückführung in die Arbeitsfähigkeit. Stufenweise, also sachte und kontinuierlich, werden Beschäftigte an die „normale“ Belastung des Arbeitsplatztes herangeführt und gewöhnen sich so schrittweise an ihr früheres Arbeitsleben. Während dieser Zeit besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit, sie beziehen weiter Krankengeld oder Übergangsgeld.
Der Unterschied zum BEM: Nach § 167 Abs. 2 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, einem/einer Beschäftigten die Durchführung eines BEM anzubieten, wenn er oder sie länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt arbeitsunfähig war. Das Hamburger Modell hingegen muss nicht angeboten, sondern kann vorgeschlagen werden. Das Einverständnis des Versicherten ist also Voraussetzung, um eine Wiedereingliederung in die Wege zu leiten.
In Abstimmung mit dem Arzt oder der Ärztin und verbunden mit einer ärztlichen Untersuchung wird nun individuell geprüft und festgelegt, welche Steigerung der Arbeitszeit und Zunahme der Arbeitsbelastung möglich ist. Der körperliche, geistige und seelische Gesundheitszustand der Mitarbeiter:in muss die Wiedereingliederung überhaupt zulassen, auch darf die Genesung nicht gefährdet werden.
Der sogenannte „Wiedereingliederungsplan“, den die Ärztin oder der Arzt nun schreibt, hält sämtliche Einzelheiten fest, unter anderem Beginn und Ende des Stufenplans, den voraussichtlichen Zeitpunkt, wann die volle Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt sein wird, dazu auch eventuelle Tätigkeitseinschränkungen (z. B. „Nicht schwer heben“). Ist der Arbeitgeber mit dem vorgesehenen Wiedereingliederungsplan nicht einverstanden oder kann aufgrund möglicher Belastungseinschränkungen keinen entsprechenden Arbeitsplatz anbieten, kann die Maßnahme nicht durchgeführt werden.
Die Wiedereingliederung erfolgt in möglichst vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten, also zwischen Mitarbeiter:innen und der behandelnden Ärzt:in, dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, dem Betriebsarzt und der Krankenkasse. Die Maßnahme kann bis zu sechs Monate andauern, darf aber mit Zustimmung der Krankenkasse verlängert werden. Der Arbeitsvertrag bleibt dabei unangetastet: Das Hamburger Modell ist eine Rehabilitationsmaßnahme, nicht mehr und nicht weniger.
Und noch ein Hinweis: Das Hamburger Modell steht Beschäftigten offen, die gesetzlich versichert sind. Privatpatient:innen können nur am BEM teilnehmen.
Folgende Voraussetzungen ermöglichen die schrittweise Wiedereingliederung nach dem „Hamburger Modell“:
Ihr Klinikaufenthalt oder Ihre Reha ist vorbei und Sie sind wieder im Job? Dann findet die therapeutische Begleitung, die Ihre Gesundung stabilisieren soll, wahrscheinlich ambulant nahe Ihres Wohnortes statt. Was einfach klingt, kann aber kompliziert werden – denn nicht immer lassen sich Arztbesuche und Therapiestunden im beruflichen Alltag mit den Arbeitszeiten vereinbaren. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer:innen verpflichtet, Arztbesuche bzw. eine ambulante Therapie in ihre Freizeit zu legen, denn diese Termine sind Privatsache und dürfen nur im Ausnahmefall während der Arbeitszeit stattfinden. Arbeitnehmer:innen haben keinen grundsätzlichen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung zum Zwecke eines Arztbesuchs.
Ausschlaggebend ist § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Auf Grundlage dieses Gesetzes können Sie bezahlt freigestellt werden, wenn Sie zum Arzt müssen. Bei „medizinischer Notwendigkeit“ (zum Beispiel hohes Fieber oder akute Schmerzen), wenn also der körperliche Zustand einen zeitnahen Arztbesuch unumgänglich macht, hat der Arbeitgeber seine Mitarbeiter:in bezahlt freizustellen. Dies gilt auch, wenn eine „zeitliche Notwendigkeit“ besteht, zum Beispiel bei einer morgendlichen Blutabnahme.
Beide Punkte treffen auf eine ambulante Psychotherapie schwerlich zu, zumal viele Therapeut:innen auch späte Termine für Berufstätige anbieten. Wenn jedoch der/die Therapeut:in grundsätzlich keine Termine außerhalb der Arbeitszeiten vergibt, ändert sich die Sachlage, es tritt die „terminliche Notwendigkeit“ ein. Dann steht Ihnen die bezahlte Freistellung zu.
Doch Vorsicht: Tarif- oder Arbeitsverträge können abweichende Regelungen beinhalten. Hier kann zum Beispiel § 616 auch ausgeschlossen werden. Auch für Mitarbeiter:innen in Gleitzeit und Teilzeit können andere Regelungen gelten. Wer zum Beispiel in Teilzeit arbeitet, ist verpflichtet, Arzttermine in die Freizeit zu legen.
Grundsätzlich müssen sich Arbeitnehmer:innen also bemühen, den Arbeitsausfall möglichst gering zu halten, und sind verpflichtet, sich um einen Termin außerhalb oder am Rande der Arbeitszeiten zu bemühen. Bitte erkundigen Sie sich sehr genau bezüglich Ihrer individuellen Situation, um spätere Nachteile zu vermeiden.
Schon zu diesem Thema in unsere Podcast-Folge „Depression im Job: Ein offenes Miteinander hilft“ reingehört? Pia ist selbst von Depressionen betroffen und spricht über ihre Erfahrungen im Arbeitsalltag und hat Tipps für Betroffene und Vorgesetzte.
Betroffene stellen sich häufig die Frage, ob es eventuell besser wäre, ihre Erkrankung für sich zu behalten – gerade im Arbeitsumfeld. Denn noch immer ist es so, dass psychisch erkrankte Menschen mit Vorurteilen konfrontiert werden. Hierbei ist zu bedenken, dass das Verschweigen der Erkrankung auch zu einer Belastung werden kann, wohingegen sich der offene Umgang förderlich auf das Selbstbewusstsein auswirken kann. Grundsätzlich gibt es nicht den einen richtigen Weg, sondern viele Optionen, zwischen denen Sie Ihren individuell passenden Weg auswählen müssen: Erzählen Sie alles über Ihre Erkrankung, nur einen Teil der Probleme oder gar nichts? Welche Personen möchten Sie informieren und welche eher nicht? Welche Reaktionen sind möglich und wie werden Sie damit umgehen? All das ist von Mensch zu Mensch verschieden und kommt individuell auf die jeweilige Situation und das eigene Leben an.12
Schreiben Sie dazu eine Liste mit den Aufgaben, die Sie am jeweiligen Tag erledigen müssen. Arbeiten Sie diese To-do‘s Punkt für Punkt ab und konzentrieren Sie sich dabei immer nur auf die aktuelle Aufgabe. Verschieben Sie Aufgaben auf den nächsten Tag, wenn Sie sich nicht mehr ausreichend fokussieren können. Sie können selbst am ehesten einschätzen, wann Sie die jeweiligen Punkte am besten erledigen können.
Nicht alle Aufgaben müssen sofort erledigt werden. Planen Sie ausreichend Zeit für die wichtigsten Aufgaben ein und nehmen sie Hilfe in Anspruch, wenn es Ihnen zu viel wird. Dadurch zeigen Sie, dass Sie Verantwortung für Ihre Arbeit übernehmen können.
Arbeit kann stressig sein. Nehmen Sie sich trotzdem Zeit, um zu essen, zu trinken und sich zu erholen. Führen Sie sich vor Augen, was Sie alles schon geschafft haben. Nach einer erholsamen Pause können Sie wieder konzentrierter weiterarbeiten.
Ständige Nachrichten auf dem Smartphone oder E-Mails stören bei der Arbeit und stressen oft. Antworten Sie nicht sofort, sondern legen Sie dafür bestimmte Zeiten fest. In der Zwischenzeit können Sie Ihre Benachrichtigungstöne auf stumm stellen.
Druck und Stress erfährt jeder hin und wieder im Job. Zudem können Gefühle wie Angst und Überforderung hinzukommen. Sprechen Sie, wenn es möglich ist, mit Ihren Freund:innen, Angehörigen oder Ihrem:Ihrer Partner:in darüber, damit diese Gefühle nicht stärker werden. Sie werden merken: Anderen Menschen geht es ähnlich. Vielleicht gibt es an Ihrer Arbeitsstelle eine:n Betriebsärzt:in oder einen Betriebsrat, dem Sie sich anvertrauen können.
Machen Sie sich immer wieder bewusst, welche Aufgaben Sie bereits erfolgreich erledigt haben. Schreiben Sie auf, worauf Sie stolz sind. So haben Sie Ihren Erfolg vor Augen und können sich immer daran erinnern, wie viel Mühe, Energie und Wissen Sie investiert haben.
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